Netznutzungsvertrag

Der Netznutzungsvertrag wird zwischen einem Netznutzer, der einen separaten Stromlieferungsvertrag vereinbart hat und somit gleichzeitig Anschlussnutzer ist, und der Albstadtwerke GmbH abgeschlossen. Alle Regelungen, die über den Netznutzungsvertrag mit den Netznutzern vereinbart werden, haben wir hier für Sie veröffentlicht:

Individuelle Entgelte

Die Albstadtwerke GmbH erhebt keine individuellen Entgelte.

§19 StromNEV – Sonderformen der Netznutzung

Die Hochlastzeitfenster nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV für das Geschäftsjahr 2025 finden Sie hier.

Engpassmanagement

Es liegen z.Zt. keine Engpässe vor.